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Anregungen und Kritik freuen wir uns:
Stand: 05.11.2000
Prof. Dr. V. Barth,
Esslingen 1999-2000
Psychologie
Patienten mit Krebs:
Information und emotionale Unterstützung
aus: Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 46 vom 17.11.00
Seite A-3076 [THEMEN DER ZEIT] Publikation Nr. 30, Februar 1994
Inhalt
Viele Ärzte sind nicht ausreichend auf die psychischen Belastungen
eines Aufklärungsgesprächs bei einer Krebsdiagnose vorbereitet.
Zur Diskussion steht nicht mehr, ob man einen Patienten aufklären,
sondern wie ein Arzt dies tun soll.
Autor: Schlömer-Doll, Dr. phil. Ute; Doll, Dr. med. Dietrich IMPRESSUM
Aufklärung ist Informationsvermittlung. Ein Patient wird von einem
Arzt über seine Erkrankung und die empfohlene Therapie aufgeklärt.
Umfang und Tiefgang der Aufklärung sollen sich nach Dringlichkeit
des Eingriffs richten und sich am Bildungs- und Wissensstand des Patienten
orientieren. Im Anschluss an das Gespräch vermerkt der Arzt schriftlich
in der Patientenakte, wie der Aufklärungsstand des Patienten ist
und ob er den Eindruck hat, dass der Patient alles verstanden hat. Dieser
soll daraufhin eine Einwilligungserklärung auf dem Aufklärungsbogen
unterschreiben. Damit bestätigt er, umfassend aufgeklärt worden
zu sein. Die Aufklärungssituation stellt oft eine deutliche Überforderung
für Arzt und Patient dar.
Wenn ein Patient mit der Verdachtsdiagnose „Krebs“ konfrontiert
wird, hat er in der Regel bereits eine umfangreiche Diagnostik, die häufig
mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden ist, durchlaufen. Dies war eine
Zeit des Hoffens und des Bangens, mit Anflügen von Panik, Hilflosigkeits-
und Ohnmachtsgefühlen. Gleichzeitig gibt es die Hoffnung, alles möge
sich als ein „entsetzlicher Irrtum“ erweisen. Mit der Aufklärung
zur Therapie gibt es zwar Diagnosegewissheit, gleichzeitig eröffnet
sich ein neues Feld der Unsicherheit.
Beim Aufklärungsgespräch stellt sich die Situation für
die Beteiligten grundsätzlich unterschiedlich dar. Der Arzt ist „bei
der Arbeit“, der Patient befindet sich in einer Extremsituation
(Tabelle). Für den Arzt bedeutet das Aufklärungsgespräch
ein strukturiertes Gespräch. Es umfasst in der Regel:
* Ziel der Behandlung (Befund und Wirkung der Behandlung)
* Ablauf der Behandlung (Therapieplanung, Zeitplan)
* akute Nebenwirkungen
* langfristige Spätfolgen
* Nachsorgeuntersuchungen
* Verhaltensregeln.
Tabelle
Aufklärungsgespräch: Unterschiedliche Situation für die
Beteiligten
Arzt Patient
Lebenssicht Arbeitssituation Existenzielles Lebensgefühl
Wissen Expertenwissen Laienwissen
Rolle aktiv eher passiv
Bewusstsein wach absorbiert oder „gefesselt"
Gefühle kontrolliert Gefühlschaos
Spielraum eng weit
Weltsicht mittendrin „am Rande“ oder isoliert
Zeiterleben Normalzeit „Innere“ Zeit(In Anlehnung an Klusmann
2000)
Eine nicht vollständige Aufklärung ist eine Entmündigung
des Patienten. Oft ahnen die Patienten, dass „nicht alles gesagt
worden ist“.
Während der Arzt diese Gliederungspunkte (Klusmann 1998) „abarbeiten“
muss, beschäftigen den Patienten möglicherweise ganz andere
Themen, beispielsweise:
* Wie konnte das geschehen?
* Muss ich nun sterben?
* Bin ich bisher falsch behandelt worden?
* Was wird aus meiner Frau und unseren Kindern?
* Werde ich meine Arbeit behalten, wenn ich länger ausfalle?
* Wie wird es weitergehen?
* Was hat das für Folgen?
Kommunikationsprobleme scheinen programmiert, wenn man die verschiedenen
Erlebniswelten der Ärzte und Patienten reflektiert. Das Ausmaß
der Unterschiedlichkeit dieser persönlichen „Wirklichkeiten“
ist nicht allen aufklärenden Ärzten bewusst.
Noch vor 10 bis 15 Jahren wurden krebskranke Menschen oft gar nicht, verschleiert
oder zumindest unvollständig über ihr Leiden informiert. Gründe
waren die antizipierte Überreaktion der Patienten bis hin zum Suizid;
weiter noch die Vorstellung, dem Patienten noch eine schöne, weil
ahnungslose Lebensphase zu ermöglichen.
Das Wissen um eine Krebserkrankung und die notwendige Behandlung ist für
den betroffenen Patienten schmerzhaft. Die Vermittlung von Wissen über
„das, was ist und kommt“ hat jedoch einen hohen Stellenwert,
weil es den Patienten erst in die Lage versetzt, sich der Situation zu
stellen und seine Kräfte und Bewältigungsstrategien zu mobilisieren.
In der Literatur und auch in Diskussionen mit Ärzten tauchen immer
wieder Argumente gegen eine offene Aufklärung auf. Jaspers versuchte
bereits 1954 die Frage, ob ein Patient seine Krebsdiagnose wissen will,
zu beantworten, und kam zu dem Schluss: „Der Kranke will es nicht
wissen. Falls er das Gegenteil sagt, begehrt er Beruhigung, nicht Wahrheit.“
Die Auffassung, dass der Kranke nur die gute Nachricht hören will
und alles andere verdrängt, wird auch 1975 von Hoff vertreten. Er
glaubte, dass durch die Diagnosemitteilung die Hoffnung zerstört
werde, die der Mensch zum Weiterleben brauche. Er unterstrich, dass der
Arzt „nicht das Recht habe, die letzte Hoffnung eines Kranken zu
zerstören“, weil sich dann sein Leiden rapide verschlechtern
würde.
Eine 59-jährige Patientin mit einem Non-Hodgkin-Lymphom erzählte,
der Oberarzt habe sie mit zwei Sätzen aufgeklärt. Er sagte:
„Der Befund ist leider nicht so ausgefallen, wie wir es uns gewünscht
haben; wir können Sie aber mit Medikamenten behandeln!“ Erst
als die Stationsärztin von einer Chemotherapie gesprochen hatte,
war ihr schlagartig klar geworden, dass sie Krebs hatte und wie bedrohlich
die Situation für sie war.
Eine 52-jährige Patientin war an einem Zungengrundkarzinom und Lymphknotenmetastasen
erkrankt. Ihre rechte Halsseite fühlte sich holzhart an. Sie fragte
den Oberarzt: „Was ist das?“ Er antwortete: „Das muss
wieder ganz weich werden. Darum bekommen Sie unsere Therapie!"
Dabei schließt das Wissen um eine Krebsdiagnose Hoffnung keineswegs
aus. Hoffnung ist in allen Phasen einer Krebserkrankung zu beobachten.
Sie dient der Angstabwehr. Sie scheint eine emotionale menschliche Grundhaltung
zu sein, die so viele Facetten haben kann wie das Leben selbst. Auch das
Vorurteil, eine offene Aufklärung über eine Krebsdiagnose könne
einen Patienten in den Suizid treiben, ist nicht haltbar. Entgegen dramatischen
Einzelbeispielen in den Medien ist die Suizidrate von krebsbetroffenen
Menschen nicht höher als die der Durchschnittsbevölkerung.
Bei schriftlichen Befragungen von 124 Krebspatienten (118 Frauen, 6 Männer)
in der Nachsorge (Schlömer-Doll und Doll 2000) setzten die Teilnehmer
an die erste Stelle von zwölf einzuschätzenden Bedürfnissen:
„Ich möchte, dass mein Arzt mir immer die volle Wahrheit sagt.“
Allerdings war es ihnen ebenfalls sehr wichtig, „dass negative Nachrichten
schonend vermittelt“ werden würden (an siebter Stelle von 15
genannten Rechten).
Mit „schonend“ ist „einfühlsam“ gemeint.
Als die Ergebnisse im Patientenkreis diskutiert wurden, meinte eine Patientin:
„Es kommt auf die Wortwahl an!“ Eine andere sagte: „Nicht
alles auf einmal und nicht im Mehrbettzimmer!“ Auch in palliativer
Situation kann die Wortwahl des Arztes große Unterschiede für
den Patienten machen. Zwischen den Sätzen: „Da ist nichts mehr
zu machen!“ und „Wir können hier nichts mehr für
Sie tun!“ liegen Welten. Der zweite Satz lässt dem Patienten
die Hoffnung, an anderer Stelle noch geeignete Hilfe zu finden, wenn es
vielleicht auch nur lindernde ist.
Zur Diskussion sollte also nicht mehr stehen, ob man einen Menschen über
seine Krebsdiagnose aufklären, sondern wie ein Arzt dies tun sollte.
Ärzte erfahren während ihrer Ausbildung kein Training für
die Aufklärung von Patienten. In den Abteilungen gibt es kaum eine
Auseinandersetzung mit oder eine Fortbildung zu dem Thema.
Viele Ärzte berichten später von „abschreckenden Aufklärungsbeispielen“
in ihrer klinischen Weiterbildung. Ein Arzt berichtete: „Bei einer
45-jährigen Patientin hatte die Biopsie bösartige Zellen in
der Magenwand ergeben. Während einer Drei-Minuten-Visite eröffnete
ihr der Chefarzt folgende Diagnose: „Sie haben da etwas Böses
im Magen. Das gehört da nicht hin. Morgen werden wir den Magen entfernen."
Die eigentliche Aufklärung muss in solchen Fällen häufig
der Assistenzarzt nachholen. Derart überfahrene Patienten psychisch
wieder aufzurichten dauert lange.
Wenn Ärzte eine Hilfestellung in der Fachliteratur suchen, finden
sie dort in der Regel nur wenig konkrete Aussagen. Aber auch die vorhandene
Literatur mit praktischen Hilfestellungen und Handlungsanweisungen hilft
nur dann weiter, wenn eine persönliche Auseinandersetzung mit der
Rolle als aufklärender Arzt erfolgt.
Der Aufklärungsstil eines Arztes ist von seiner Persönlichkeit
und seinen eigenen Vorerfahrungen abhängig. Im Rahmen einer gemeinsamen
Reflexion ärztlicher Aufklärungsgespräche erzählte
ein Arzt, dass jedes Aufklärungsgespräch für ihn „ein
Horror“ sei. Er wollte Facharzt für Röntgendiagnostik
werden. Die Nähe zu den Krebspatienten, die er bei seiner Ausbildung
im Aufklärungsgespräch hatte, empfand er als äußerst
belastend. Er sehnte sich in die Diagnostikabteilung zurück, wo er
wieder „Bilder befunden“ würde. Dieser Arzt gab sich
Mühe, aber sein Aufklärungsgespräch hatte den Stil eines
Vortrages ohne anschließende Diskussion. Er ignorierte sämtliche
Signale seiner Patienten, die den Vortrag zu einem Gespräch hätten
werden lassen können.
Ein anderer Arzt vermied grundsätzlich das Wort „Krebs“.
Er sprach gegenüber den betroffenen Patienten von „Raumforderung“
oder „Zellen, die dort nicht hingehören“. In einem vertraulichen
Gespräch über diese Beobachtung meinte er, dass das Wort „Krebs“
für ihn „etwas sei“, was er seinen Patienten nicht „zumuten“
wollte. Krebs war für ihn emotional gleichbedeutend mit „sterben
müssen“, obgleich er fachlich wusste, dass dies nicht immer
den Tatsachen entsprach.
Manche Ärzte haben das Gefühl, als „Überbringer der
Hiobsbotschaft“ selbst „Mitverursacher“ von Leid zu
sein. Ein solches Erleben ist angesichts der manchmal sehr emotionalen
Reaktionen von Patienten auf ihre Krebsdiagnose nachvollziehbar, allerdings
für den betroffenen Arzt fatal, da es nicht nur seine Kompetenz schmälert,
sondern auch das eigene Lebensgefühl unterminiert.
Zu einer guten Aufklärungskompetenz gehört deshalb auch die
Reflexion: das Wahrnehmen und das Bearbeiten eigener Ängste und Befürchtungen.
Erst dadurch kann die jeweilige Realität des Patienten wahrgenommen
und von ärztlicher Seite adäquat darauf reagiert werden. In
diesem Zusammenhang spielt auch die Haltung des aufklärenden Arztes
zum Thema „Sterben und Tod“ eine wichtige Rolle.
Der Medizinjurist Eberbach formulierte: „Hält der Arzt Krankheit
und Tod für wesentliche Dimensionen des Menschlichen, wird er eher
geneigt sein, die ihn fragenden Kranken umfassend aufzuklären, weil
er ihnen damit einen wichtigen Teil ihres persönlichen Schicksals
erschließt. . . . Sieht er dagegen das Sterben in der definitiven
Negation, als Anfang endgültiger Sinnlosigkeit;oder verdrängt
er Gedanken an eigenen Tod und Siechtum; oder befällt ihn angesichts
des sterbenden Patienten Hilflosigkeit, weiß er nicht, wie mit ihm
reden; wird seine Neigung, den Patienten ausführlich aufzuklären,
viel geringer sein.“
Die Beziehung zwischen Arzt und Patient im Aufklärungsgespräch
wird nicht nur durch das Persönlichkeitsmuster des aufklärenden
Arztes bestimmt, sondern auch durch das des aufzuklärenden Patienten.
Bei den Patienten sind vor allem Verleugnungs- und Verdrängungsphänomene
beeindruckend. Einen extremen Fall von Verdrängung schilderte ein
Arzt: Er hatte einen Patienten mit infauster Prognose, dem es sehr schlecht
ging, „sehr offen aufgeklärt“, indem er die Nebenwirkungen
„sehr deutlich“ hervorgehoben hatte, um zu verhindern, dass
sich der Patient doch noch auf eine weitere Therapie einlassen würde,
die in seinen Augen nichts genutzt und seinen ohnehin schlechten Zustand
noch verschlimmert hätte. Der Patient hatte sich dennoch zu einer
Strahlentherapie entschlossen und nicht nur seine schlechte Prognose,
sondern auch ihn, den aufklärenden Arzt, verdrängt. Bei Begegnungen
in der Abteilung für Strahlentherapie verhielt sich der Patient gegenüber
dem Arzt, als würde er ihn nicht kennen und als hätte er nie
mit ihm gesprochen.
Aufklärung bedeutet Informationsvermittlung. Dennoch ist die Information
nicht das Entscheidende bei der Aufklärung (Köhle 1984). Entscheidend
ist die gleichzeitig vermittelte emotionale Unterstützung bei der
Verarbeitung der Information. Die Aufklärungssituation erfordert
vom aufklärenden Arzt ein großes Maß an Einfühlungsvermögen
und Flexibilität. Der Arzt ist gefordert, den Patienten und seine
subjektiven Theorien über Krebserkrankungen und die damit verbundenen
Ängste und Abwehrmechanismen kennen zu lernen, um so ein Vertrauen
schaffendes Aufklärungsgespräch führen zu können.
Wichtig für die Diagnoseverarbeitung sind die Laientheorien der Krebspatienten
und ihre Vorerfahrungen mit anderen Krebskranken. Bei einer Studie zum
Thema Aufklärung gaben 80 Prozent der befragten Patienten (65 Ambulanzpatienten
und 41 stationäre Krebspatienten) an, eine Krebserkrankung im Bekannten-
oder Familienkreis miterlebt zu haben (Jonasch 1985). Dabei hatten lediglich
11,9 Prozent eine Heilung miterlebt. Die geschilderten negativen Erfahrungen
überwogen also bei weitem. Da heute jeder dritte Krebspatient langfristig
überlebt, muss davon ausgegangen werden, dass sich negative Krankheitsverläufe
mehr einprägen als positive Entwicklungen. Auch die Berichterstattung
in den Medien spielt hierbei eine wichtige Rolle. Krebs wird immer noch
als eine „Geißel der Menschheit“ bezeichnet. Auffällig
ist die Personifizierung der Krebserkrankungen. Begriffe wie „heimtückisch,
hinterhältig und gemein“ charakterisieren die Krebserkrankung
als persönlichen Feind, der sich im eigenen Körper eingenistet
hat. Auch das Vokabular rund um die Krebstherapie ist recht kriegerisch
(„Kampf dem Krebs!“ oder „Die Waffen strecken müssen“).
Solche Assoziationen können die Angst der Patienten deutlich schüren.
Für den Arzt kann es in seiner Beziehung zum Patienten sehr fruchtbar
sein, die Theorien und inneren Bilder seines Patienten zum Zeitpunkt des
Aufklärungsgesprächs zu kennen; allerdings wird im Aufklärungsgespräch
so gut wie nie danach gefragt.
Bei der Aufklärung eines Patienten stellt sich die Frage: Muss immer
alles gleich sofort gesagt werden? Dies ist nicht immer unbedingt angezeigt.
Die Aufklärung sollte grundsätzlich als ein Prozess verstanden
werden. Es geht um eine schrittweise Informationsvermittlung. Hierunter
versteht man allerdings keine kurzsichtigen oder hilflosen Zwecklügen,
die sich mit dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt
und Patient schlecht vertragen.
Wenn im Aufklärungsgespräch deutlich wird, dass der Patient
nicht weiter aufnahmefähig ist, dann sollte das Gespräch beendet
und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Wichtig
ist dann, den Patienten da „abzuholen“, wo er sich in seiner
Diagnosebewältigung befindet, beispielsweise mit der Frage: Mögen
Sie einmal für mich zusammenfassen, was sie von unserem letzten Gespräch
behalten haben? In diesem zweiten Aufklärungsgespräch sollte
auf jeden Fall auch nach Vorerfahrungen mit Krebserkrankungen und damit
verbundenen eigenen Befürchtungen gefragt werden. Auch wenn dieses
zweite Gespräch kurz ist, kann es einen nachhaltig Vertrauen schaffenden
und entspannenden Effekt haben.
Eine Patientin war mit einer langen Liste von Fragen in das zweite Aufklärungsgespräch
in die Strahlentherapie gegangen. Sie sagte im Anschluss zu mir: „Das
Gespräch lief ganz anders. Viele Fragen waren gar nicht mehr wichtig,
wichtiger war, dass ich mich aufgehoben gefühlt habe und unterstützt
in meiner Art, wie ich mit meiner Erkrankung fertig werde."
Oft liest man die Empfehlung, dass der Arzt sich in die Lage des Patienten
einfühlen sollte, dass er ihm Zeit lassen und durch Nachfragen klären
sollte, was der Patient verstanden hat und was nicht. Hier kollidiert
der Anspruch mit der klinischen Wirklichkeit. Im Alltag erlebt sich der
Arzt oft als Dienstleistender und Mediator einer „Fünf-Minuten-Medizin“,
selbst wenn die Zeit für Aufklärungsgespräche in Einzelfällen
auf 30 Minuten ausgedehnt werden kann. Das Gespräch mit dem Patienten
wird nicht ausreichend honoriert, wohl aber technisch-diagnostische Untersuchungen.
Die Angst vieler Ärzte vor Schadensersatzklagen verführt dazu,
den Krebspatienten mit mehr Fakten über Nebenwirkungen und Spätfolgen
der Behandlung zu konfrontieren, als dieser vielleicht zu dem jeweiligen
Zeitpunkt verkraften kann. Bei einer juristischen Auseinandersetzung muss
der Arzt beweisen, dass er den Patienten angemessen aufgeklärt hat.
Deshalb kann bei einigen Aufklärungsverläufen der Eindruck entstehen,
dass die Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsbogen wichtiger
ist, als Klarheit darüber zu haben, was beim Patienten von der Informationsflut
angekommen ist.
Das in der Literatur empfohlene zweite Aufklärungsgespräch,
das grundsätzlich geführt werden sollte, findet im klinischen
Alltag selten statt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Abteilungsdirektor
mit Unverständnis darauf reagiert, wenn es einem Arzt nicht im ersten
Gespräch gelungen ist, dem Patienten zu verdeutlichen, dass die vorgeschlagene
Therapie die optimale Lösung für seine Situation ist. Letztlich
ist der aufklärende Arzt Sprecher einer Gruppe von Fachleuten, im
Fall der Strahlentherapie von Physikern, Biophysikern, Ingenieuren und
Strahlentherapeuten, die bereits im Vorfeld eine aus ihrer Sicht zeitintensive
optimale Therapieplanung für den Patienten entwickelt hat.
Die Vermittlung von Information läuft niemals ausschließlich
über die Sprache. Krebspatienten erzählen immer wieder, dass
sie sich der Krebsdiagnose schon vor der eigentlichen ärztlichen
Aufklärung sicher waren. Sie hatten die Diagnose „Krebs“
beispielsweise von dem Gesicht des zuständigen Arztes – während
der Visite oder bei einer zufälligen Begegnung auf dem Krankenhausflur
– abgelesen. Die nonverbale Kommunikation ist wesentlicher Bestandteil
des ärztlichen Aufklärungsgesprächs. Menschen, die mit
einer möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind,
scheinen eine große Sensibilität für die Authentizität
(Echtheit, Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit) ihrer Mitmenschen
– und insbesondere ihrer Ärzte – zu entwickeln. Dies
wird häufig unterschätzt.
Wenn sich die aufklärenden Ärzte – aufgrund ihrer verständlichen
Unsicherheit – dazu entscheiden, eher weniger als mehr zu sagen,
kann dies für die Patienten schwerwiegende Folgen haben. Eine ungenügende
Aufklärung kann für den Patienten schlimmstenfalls ein „Diebstahl
an seinem Leben“ sein. So kann eine geschönte Prognose ihn
daran hindern, Dinge in die Wege zu leiten, die er getan hätte, wenn
er um den Ernst seiner Lage gewusst hätte.
Eine nicht vollständige Aufklärung ist eine Entmündigung
des Patienten. Nicht selten ahnen die Patienten, „dass nicht alles
gesagt worden ist“. Eine Bestätigung dieser Vermutung zieht
oft einen kompletten Vertrauensverlust und den Beziehungsabbruch zum behandelnden
Arzt nach sich. Dies ist für Patienten – trotz des damit verbundenen
konsequenten Handelns – ein sehr belastendes Erlebnis.
Das Vertrauen in ihre behandelnden Ärzte steht bei Krebspatienten
in ihrer Diagnose- und Krankheitsbewältigung an erster Stelle. Es
ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Kooperation zwischen Arzt und Patienten
und absolut unentbehrlich für die Bewältigung der Krebstherapie
und die Angstbewältigung.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 2000; 97: A 3076–3081 [Heft 46]
Literatur
* Eberbach WH (1984): Die Aufklärung des Patienten vor dem Hintergrund
der Einstellung zum Tod. In: Medizinrecht, Heft 6, 201–240.
* Hoff F (1975): Der Krebskranke, der Arzt und die Wahrheit. In: Therapiewoche
26, 6033–6039.
* Jaspers K (1954): Die Idee des Arztes und ihre Erneuerung. In: Umstrittene
Probleme in der Medizin. Medica, Stuttgart, Zürich 151–163.
* Jonasch K (1985): Zum Prozess der Aufklärung bei Karzinompatienten.
Medizinische Dissertation, Heidelberg.
* Klusmann D (1998): Das ärztliche Aufklärungsgespräch.
In: Verres R, Klusmann D (Hrsg.): Strahlentherapie im Erleben der Patienten.
Johann Ambrosius Barth Verlag, Heidelberg–Leipzig.
* Klusmann D (2000): Doctor-Patient-Communication in Radiotherapie (unveröffentlichtes
Manuskript).
* Köhle K (1984): Aufklärung von Patienten im fortgeschrittenen
Krebsstadium. In: Münch Med Wsch 126, 214–219.
* Schlömer U (1994): Psychologische Unterstützung in der Strahlentherapie.
Springer Verlag Wien–New York.
* Schlömer-Doll U, Doll D (1996): Zeit der Hoffnung – Zeit
der Angst. Psychologische Begleitung von Krebspatienten. Springer Verlag
Wien–New York.
* Schlömer-Doll U, Doll D (2000): Bedürfnisse, Rechte und Pflichten
– aus der Sicht von Krebspatienten. Kongress-Dokumentation: „Kongress
für Krebsbetroffene“, März 2000 in Herford.
Anschrift der Verfasser:
Dr. phil. Ute Schlömer-Doll
Dr. med. Dietrich Doll
Charlottenstraße 57, 14467 Potsdam
Telefon: 03 31-2 01 16 90
E-Mail: schloemer-doll@gmx.de
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