Herrn Justizminister Behrens (persönlich)
Martin-Luther-Platz 40
D- 40212 Düsseldorf
23.8.1997
Zum Prozeß gegen Dr. med. Ryke Geerd HAMER
am Amtsgericht Köln vom 20. und 22. August 1997
Sehr geehrter Herr Justizminister
Als lebenskundiger, klinisch erfahrener, in voller Praxis tätiger
52 jähriger Arzt, Mitglied der Schweizerischen Ärztegesellschaft
und der Vereinigung Unabhängiger Ärzte der Schweiz, Naturwissenschaftler
mit höchstem Interesse an Gehirnforschung und Psychosomatik, bei
kritischem Verstand mit den rein biologischen Erkenntnissen Dr. Hamers
seit geraumer Zeit befaßt, habe ich den Strafgerichtsverhandlungen
am Amtsgericht Köln gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer am 20. und 22.
August 1997 als Prozeßbeobachter persönlich beigewohnt.
Ich bin schockiert durch das erlebte boulvardisierte Niveau der Prozeßführung,
durch die personale Besetzung der Staatsanwaltschaft (Klaas) und des Gerichtsvorsitzenden
(Hilgert), die sich dem unbefangenen Beobachter weder durch ihre persönliche
Reife, umfassende Bildung, Würde, Unabhängigkeit des juristischen
Wahrnehmens und Denkens, kurz ihrer persönlichen Urteilskraft dem
eigentlichen Gegenstand der Rechtsfindung, nämlich der bis dahin
wissenschaftlich-öffentlichen unüberprüften Erkenntnissen
Dr. med. R. G. Hamers, die sich nach meinem eigenen beschränkten
Recherchen klinisch hundertfach an schwersten menschlichen Erkrankungen
bewahrheitet haben, als gewachsen zeigten. Während dieser zwei Prozeßtage
verdichtete sich der beklemmende Verdacht, daß hier unter einem
Mantel der Legalität (strategische Einengung - Aburteilung ausschließlich
anhand des deutschen Heilpraktikergesetzes aus der Zeit des Dritten Reiches)
einer der möglicherweise bedeutendsten naturwissenschaftlichen Geister
des ausgehenden 20. Jahrhunderts als Arzt und Wissenschaftler der immer
offenkundlicher in steigender Zahl an unheilbaren Krankheiten leidenden
Bevölkerung entzogen werden soll.
Diesem großen Geist, von dessen überragender innovativer naturwissenschaftlicher
Erkenntniskraft und ihrer möglicherweise global bahnbrechender Bedeutung
sich jeder unabhängig denkender Mensch durch einfache Lektüre
seiner grundlegenden Werke, die in klarer und einfacher Sprache abgefaßt
sind, in kurzer Zeit in ein vorläufiges Bild setzen könnte,
wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch dem Gerichtspräsidenten
in einer vorverurteilenden Manier schockierend respekt- und würdelos
begegnet, wie es allenfalls mittelalterlich an den Pranger gestellten
Übeltätern widerfuhr. Die Presse- und Fernsehleute bedienten
sich an diesem großen und an einem Teil der bereits dafür vorbe-stimmten
und zu ihrem Mißbrauch bereits erscheinenden Zeugen wie in einem
Jahrmarktstreiben, das nur schon die akustische Störungsfreiheit
des Verhandlungsablaufes ständig schwer beeinträchtigte.
Es entstand der für ein demokratisches Rechtssystem zutiefst widerliche
Eindruck, daß einerseits Futter für die Medien bereits präpariert
war und in exakt prognostierbarer Form bereits abends und am nächsten
Tag als perfekt inszenierte plebejische Vorverurteilung und als Rufmord
ausgestoßen wurde, und andererseits am zweiten Prozeßtag Staatsanwaltschaft
und Richter für jeden Beobachter fühlbar in ihrer Legitimation
unheilvoll gestärkt erschienen, diesem "Angeklagten" als
gemeinem Gefährder der Volksgesundheit zu begegnen. Würden Sie
es denn für möglich halten, daß ein Richter drei von Haß
erfüllten Zeugen hintereinander die Frage stellte, ob ihrer Meinung
nach der Angeklagte zu bestrafen sei, was diesen Menschen die Gelegenheit
verschaffte, der aufgeputschten "Volksmeinung" entlang zur Hatz
zu blasen, worauf sich dann die Presse berauscht stürzte!? - Herr
Justizminister, dies geschah nun wirklich, und es war ganz nahe einem
Lynch-Akt, roch nach Gosse und beschmutzte die deutsche Justiz!
Justizial blieb stets als größter Skandal im Raume stehen,
daß diesem großbeseelten Arzt in niederster Gesinnugsäußerung
seitens des Gerichtes der ehrwürdigste aller menschlichen Konflikte
aberkannt wurde: - die durch seine berufliche und existentielle Verfolgung
entstandene Gewissensnot des Nicht-Helfen-Dürfens bei erkannter Not
des Gegenübers und deren Handlungsgrund. Man nimmt ihm aufgrund eines
- notabene nach wie vor ungeklärten medizinischen Schulenstreits
- wie zu Galileos Zeiten per "Nicht-Abschwören-Wollens",
die ärztliche Approbation und lastet ihm, der von Tausenden von verzweifelt
in der unheilbaren Not von der anerkannten Medizin "Entlassenen"
als Arzt angegangen wurde und wird, "Behandlung" und sogar Tod
dieser Beklagenswerten an, auch wenn alle Aussagen selbst der Belastungszeugen
der Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf in sich zusammenbrechen ließen,
und er auch nie nur einer Pfennig für seine Aufklärung über
Krankheitsursachen (deren Befolgung Unzählbaren nachprüfbar
zur definitiven Heilung verholfen hat) angenommen hat. - Hätte das
Gericht nur eine Sekunde lang diese innere Situation eines wirklichen
Arztes, der sich der Not der Patienten niemals entzogen hat, gewürdigt,
und hätte es den Mut, sich dem obszönen Bewußtseinsbetrug
der Medien zu widersetzen, wäre die sofortige Freilassung unter Rehabilitationsfolgen
des "Angeklagten" die einzig angemessene Handlung.
Nachdem Rechtsanwalt Mendel, der Verteidiger Dr. Hamers, am zweiten Prozeßtag
um ca. 15:00, also noch zu weit unausgeschöpfter Arbeitszeit des
Gerichtes, einen fundamentalen Prozeßantrag, gestützt auf ein
jüngstes Verfassungsgerichtsurteil innerhalb der Betäubungsmittel-Rechtssprechung
formuliert hatte, das die Analogiebrücke zum HPG schlug (wenn Haschisch
der Volksgesundheit erkannterweise unerheblich schade gegenüber den
gleichgestellten schwer destruktiven anderen Betäubungsmitteln, werde
der Gebrauch von Cannabis durch den Richter entpönalisierbar - so
seien die ärztlichen Begegnungen Dr. Hamers mit verzweifelten Patienten,
die sich als nicht nachweisbare Gesundheitsschädigung auswirken,
der Strafbarkeit innerhalb des HPG analog zu entziehen), brach der Vorsitzende
fassungs- und begründungslos die Verhandlung brüsk und rüde
ab, ließ konsternierte Prozeßteilnehmer zurück. Er brach
die Verhandlung in einem Moment ab, der jeden wirklich unabhängigen
Richter hätte in höchstem Maße interessieren und als Gesetzeskundigen
hätte herausfordern müssen.
Nach Ausgang dieser zwei Prozeßtage bin ich zutiefst beschämt
darüber, daß keine bedeutsam Persönlichkeit des öffentlichen
Lebens und der Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland diesen historischen
Prozeß mitverfolgt hat, der möglicherweise der Dimension einer
kopernikanischen Bewußtseinswende im Verständnis menschlicher
Erkrankung gleichkommt. Als ärztlicher Berufskollege Dr. Hamers,
als Naturwissenschaftler, Zeitgenosse und Bürger eines demokratischen
Landes bin ich, sehr geehrter Herr Justizminister, tief beunruhigt und
besorgt um das geachtete demokratische Staatswesen Ihres Landes, um die
Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der BRD, da der schwer lastende
Verdacht sich einstellte, daß dieser große, den die BRD hervorgebracht
hat und dessen sie sich schon heute und ins 21. Jahrhundert hinein als
großen Sohn würde rühmen können, bereits verurteilt
ist, wenn nicht ein verantwortungsvoller Mann in hoher Machtbefugnis wie
Sie, im letzten Moment im wahrsten Sinne "zum Rechten" schaut.
Sie haben noch die Macht und Möglichkeit, Ihre persönliche öffentliche
Verantwortung für den am 29. August 1997 anberaumten letzten Prozeßtag
Ihren demokratischen Einfluß geltend zu machen, damit an Dr. Hamer
nicht das bereits jetzt feststehend erscheinende Urteil der Höchststrafe
an Freiheitsberaubung vollstreckt wird und die BRD damit einen politischen
Gefangenen erster Größenordnung einkerkert.
Lassen Sie sich auch nicht von der erschreckenden Feigheit der anerkannten
Medizin, sich der öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung
der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse Dr. Hamers zu entziehen, zur
Gehilfenschaft und stellvertretenden "Entsorgung" dieser Bedrohung
bisheriger medizinischer Überzeugung brauchen, sorgen Sie für
die Einhaltung der Grundrechte auf ein gerechtes Verfahren und dafür,
daß die seit über 10 Jahren rechtskräftige Verurteilung
der Universität Tübingen, die naturwissenschaftlich-medizinisch-klinische
Überprüfung der Hamer'schen Erkenntnisse vornehmen zu müssen
(an der ich selber wie jeder Mediziner hochgradig und einzig interessiert
bin), auch vollzogen wird. Sorgen Sie für einen menschenrechtskonformen
Prozeß, der die endliche Rehabilitierung und sofortige Freilassung
Dr. med. Ryke Geerd Hamers zur Folge haben wird, wofür Ihnen in Bälde
Millionen von Menschen, deren gesundheitliche Not ohne wirkliche Hilfe
jeden Tag mehr zum Himmel schreit, ihren tiefen Dank schulden werden.
hochachtungsvoll
(Dr. med. H. U. Leuzinger)
z.K. an; Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln
-Ossendorf
Herrn Rechtsanwalt W. Mendel, Strafverteidiger Dr. Hamers, D- 47799 Krefeld
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